Kostenübernahme bei Augenlasern: Wie gehen die Krankenversicherungen vor

Der Eingriff mit dem Augenlaser ist für viele Sehschwäche-Patienten die letzte Möglichkeit, ihr Augenlicht wieder in Ordnung zu bringen. Der Begriff „Lasik“ war früher nur wenigen Menschen bekannt, heute ist das für die meisten Menschen eine geläufige Bezeichnung. Den sogenannten LASIK-Augenlaser-Eingriff unternehmen die Augenchirurgen bereits seit 1991. In der heutigen Zeit werden Laseroperationen in nahezu jeder Augenklinik durchgeführt, LASIK als Standard bei Augenlasern hat sich längst durchgesetzt. Der Eingriff ermöglicht den Patienten, ob bei der Kurz- oder Weitsichtigkeit, die Fehlsichtigkeit so weit zu korrigieren, dass sie danach keine Brille mehr benötigen. Während der OP wird die Hornhaut per Laser auf solche Weise korrigiert, dass ein normales Sehen ohne Sehhilfe wieder möglich wird.

Bei gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten solcher Operationen nicht erstattet

Ein Augenlaser Eingriff kostet in der Regel mehrere Tausend Euro und wird in den meisten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Meistens wird nicht einmal eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenkasse angeboten. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird LASIK als schönheitschirurgischer Eingriff und nicht als medizinische Notwendigkeit angesehen. In solchen Fällen rät die gesetzliche Krankenkasse zu günstigeren Mitteln, wie Brille oder Kontaktlinsen, um die Sehschwäche zu korrigieren. Nur in Einzelfällen, wenn beispielsweise das Tragen einer Sehhilfe nicht mehr möglich ist, lohnt es sich, einen Kostenantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.

Privatkrankenversicherung: In den meisten Fällen werden LASIK-Kosten übernommen

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) zahlen die Kosten der Augenlaser-Operation auch nicht in allen Fällen. Man kann sich jedoch durch bestimmte Zusatzversicherungen eine Kostenübernahme durch private Krankenkasse sichern. Die Privatpatienten haben auf jedem Fall viel höhere Chancen, die Kostenrückerstattung zu bekommen, als die gesetzlich Versicherten. Nach dem Gerichtsurteil von 2003, bei dem der BGH ein Urteil ausgesprochen hat, das für viele Sehschwäche Patienten von großer Bedeutung ist, dürfen die privaten Krankenkassen somit Behandlungen nicht zwangsläufig ablehnen, wenn sie durch günstigere Sehhilfen mit dem gleichen Ergebnis ersetzt werden könnten. Dass die Kosten einer LASIK-OP viel höher sind, als beispielsweise eine Brille, bleibt für den Bundesgerichtshof unerheblich. Als Privatversicherte sollte man sich immer an die eigenen Vereinbarungen und Tarife halten. Manche Versicherungsanbieter schließen in bestimmten Verträgen konkrete Leistungen oder Behandlungen aus. Ob eine LASIK-Operation in einer Augenklinik in jeweiligen Vertrag nicht konkret ausgeschlossen ist, sollte man sich bezüglich einer Kostenerstattung mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Je nach Vertrag haben die privaten Versicherungen die Möglichkeit einer Teilkostenübernahme, bei der sie zum Beispiel die Hälfte der Kosten übernehmen. Für diejenigen, die nicht so viel Glück haben und Augenlasern selbst finanzieren müssen, bleibt noch die Möglichkeit, die Kosten der LASIK über die Steuererklärung in der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen. Darüber sollte man aber erst mi seinem Steuerberater diskutieren.